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   VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21   

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VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21 (https://dejure.org/2021,38029)
VG Hamburg, Entscheidung vom 14.09.2021 - 20 E 3766/21 (https://dejure.org/2021,38029)
VG Hamburg, Entscheidung vom 14. September 2021 - 20 E 3766/21 (https://dejure.org/2021,38029)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 31.03.2020 - 1 BvR 712/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen Berliner Verordnung zur Eindämmung

    Auszug aus VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21
    Da die Möglichkeit einer Normenkontrolle für untergesetzliches Landesrecht nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Hamburg gerade nicht besteht, muss in diesen Fällen, um Rechtsschutzlücken zu schließen, der Weg über die negative Feststellungsklage und einen entsprechenden Eilrechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO eröffnet sein (vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 31.3.2020, 1 BvR 712/20, juris Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2014 - 15 A 1651/12

    Herleitung organschaftlichen Rechte durch Fraktionen oder Kreistagsmitglieder

    Auszug aus VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21
    Eine Verletzung dieses Rechts erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 31.8.2018, 17 E 3715/18; siehe auch OVG Münster, Urt. v. 25.3.2014, 15 A 1651/12, juris Rn. 66).
  • BVerwG, 02.12.2015 - 10 C 18.14

    Berufsständische Versorgung; Versorgungswerk; Subsidiarität; Kammer;

    Auszug aus VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21
    Das Vorliegen derartiger Befugnisse ist anzunehmen, wenn sie einem Organ oder Teilen eines Kollegialorgans eines Hoheitsträgers oder - wie hier - einer staatlichen Hochschule zur eigenständigen Wahrnehmung übertragen sind, um als selbstständige Funktionsträger mit eigenem Gewicht ("Kontrastorgane") an einem pluralistisch organisierten Willensbildungsprozess teilzunehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.12.2015, 10 C 18/14, juris Rn. 19).
  • OVG Hamburg, 13.06.2006 - 3 Bf 294/03

    Wahl zum Studierendenparlament der Universität nicht auf rechtmäßiger Grundlage

    Auszug aus VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21
    Antragsgegnerin ist die Studierendenschaft der Universität Hamburg als gemäß § 102 Abs. 1 Satz 2 HmbHG rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule (vgl. OVG Hamburg, Urt. v. 13.6.2006, 3 Bf 294/03, juris Rn. 83 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2003 - 1 MR 10/03

    Anforderungen an eine mangelnde öffentliche Bekanntmachung einer Beschlussfassung

    Auszug aus VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21
    Jedermann soll daher prinzipiell die Möglichkeit haben, sich ohne besondere Schwierigkeiten Kenntnis von Ort und Zeit von Sitzungen dieser Vertretungsorgane zu verschaffen und diesen Sitzungen beizuwohnen (vgl. zum kommunalen Verfassungsrecht OVG Schleswig, Beschl. v. 23.5.2003, 1 MR 10/03, juris, LS 2; zur Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen vgl. nur BVerfG, Urt. v. 24.1.2001, 1 BvR 2623/99, juris Rn. 66).
  • VG Berlin, 06.03.2020 - 12 K 14.18
    Auszug aus VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21
    Das mit dem Antrag geltend gemachte Begehren wäre in der Hauptsache mit einer negativen Feststellungsklage gemäß § 43 Abs. 1 VwGO zu verfolgen (vgl. auch VG Berlin, Urt. v. 6.3.2020, 12 K 14.18, juris Rn. 18 f. zur Statthaftigkeit der Feststellungsklage im Falle des sog. Intraorganstreits).
  • VG Hamburg, 04.09.2020 - 3 E 3795/20

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Zulassung von Sitzungen des

    Auszug aus VG Hamburg, 14.09.2021 - 20 E 3766/21
    Das VG Hamburg hat in einem vergleichbaren Fall im Beschluss vom 4. September 2020 (3 E 3795/20, n. v., BA S. 3) insoweit ausgeführt:.
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